Eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann auf Antrag vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (auch „Negativbescheinigung“ oder „Negativattest“ genannt) erhalten.
Mit dem Negativattest kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter nachweisen, dass sie das alleinige Sorgerecht besitzt. Diesen Nachweis kann sie durch vollständiges ausfüllen und absenden des Formulars von dem für sie zuständigen Jugendamt erhalten. Eine Austellung des Nachweises erfolgt nicht automatisch und kann nur durch das zuständige Jugendamt am Wohnort des Kindes ausgestellt werden. Für das alleinige vom Gericht übertragene Sorgerecht wird kein Negativattest benötigt.
Das Sorgeregister wird jeweils am Geburtsort des Kindes geführt. Bei Kindern, die in einem anderen Ort gebohren wurden, ist eine Rückfrage beim Jugendamt des Geburtsortes erforderlich.
Bei einem im Ausland geborenen Kind, erfolgt die Rückfrage bei der Senatsverwaltung Bildung, Jungend und Familie Sorgeregister in Berlin.
Sie können hier ihren Antrag stellen und erhalten die Antwort auf dem Postweg.