Alle Personen, die in der Prostitution arbeiten, müssen sich anmelden und gesundheitlich beraten lassen!
Die Bescheinigungen über die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung müssen dem Betreiber eines Bordells oder Clubs vorgezeigt werden, sonst darf man nicht arbeiten. Auch bei Kontrollen durch die Polizei oder dem Ordnungsamt müssen die Nachweise vorgezeigt werden.
gebührenfrei, Bescheinigung, Anmeldung, ProstSchG