Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ist ausschließlich mit einem vorab gebuchten Online-Termin möglich. Den Termin buchen Sie sich bitte unter www.duisburg.de/termine
Fahrzeuge oder Anhänger aus Duisburg oder anderen Zulassungsbezirken können jederzeit durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Die Außerbetriebsetzung kann von jeder Person vorgenommen werden. Eine Vollmacht ist hierfür nicht erforderlich.
Während des Zeitraumes der Außerbetriebsetzung ist die Teilnahme mit diesem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung dieses Fahrzeuges befristet reservieren lassen.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Duisburger Kennzeichen und Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung (für das abgemeldete Fahrzeug) ist auch in den Bezirksservicestellen möglich. Erfolgt keine Reservierung, wird das Kennzeichen vom Fahrzeug getrennt und steht zur freien Verfügung.
Hiervon unberührt bleibt nach wie vor die mögliche Vorwegzuteilung als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug. Diese ist jedoch nur beim Straßenverkehrsamt am Zulassungsschalter gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Auswärtige Kennzeichen können nicht reserviert werden.
Gebühren
- für Duisburger Fahrzeuge im Regelfall 7,80 €; mit gleichzeitiger Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung zusätzlich 2,60 €
- für auswärtige Fahrzeuge im Regelfall 7,80 €
Zahlungsarten
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Bemerkung
Soll ein Fahrzeug verschrottet werden, muss die Außerbetriebsetzung unter Vorlage des Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, deren Halter nicht bereits in Duisburg gemeldet sind, sowie Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen können ebenfalls nur beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) außer Betrieb gesetzt werden.