Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sie können den online Service über den Link rechts nutzen. Da der Zutritt in die Verwaltungsgebäude ausschließlich mit einem vorab gebuchten Online-Termin möglich ist, buchen Sie bitte über den Link einen Termin. Bitte beachten Sie, dass für die Außerbetriebsetzung mit Reservierung der Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ein Termin für die Zulassung erforderlich ist.
Fahrzeuge oder Anhänger aus Duisburg oder anderen Zulassungsbezirken können jederzeit durch die Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Die Außerbetriebsetzung kann von jeder Person vorgenommen werden. Eine Vollmacht ist hierfür nicht erforderlich.
Während des Zeitraumes der Außerbetriebsetzung ist die Teilnahme mit diesem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung dieses Fahrzeuges befristet reservieren lassen.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Duisburger Kennzeichen und Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung (für das abgemeldete Fahrzeug) ist auch in den Bezirksservicestellen möglich. Erfolgt keine Reservierung, wird das Kennzeichen vom Fahrzeug getrennt und steht zur freien Verfügung.
Hiervon unberührt bleibt nach wie vor die mögliche Vorwegzuteilung als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug. Diese ist jedoch nur beim Straßenverkehrsamt am Zulassungsschalter gegen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Auswärtige Kennzeichen können nicht reserviert werden.
Bemerkung
Soll ein Fahrzeug verschrottet werden, muss die Außerbetriebsetzung unter Vorlage des Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, deren Halter nicht bereits in Duisburg gemeldet sind, sowie Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen können ebenfalls nur beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) außer Betrieb gesetzt werden.