Die Zulassung eines Neufahrzeuges ist bei dem Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnort der natürlichen Person (Privatperson) liegt. Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle zuständig.
Zulassung eines Neufahrzeugs
Zulassung eines Neufahrzeugs
Onlinedienstleistungen
Sprung zur Icon Legende.
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
- Zulassungsbescheinigung Teil II, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung des Herstellers nach § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder Einzelgenehmigung nach § 13 Fahrzeuggenehmigungsverordnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Firmeninhabers)
- Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
- SEPA-Mandat zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung!
Straßenverkehrsamt
Theodor-Heuss-Str. 8047167 Duisburg
Sie benötigen Hilfe? Servicetelefon: 0203 94000