Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes ist das Fahrzeug unverzüglich auf den/die neue/n Halter/in und dessen/deren Wohn- bzw. Firmenanschrift umzuschreiben.
Umschreibung eines Fahrzeugs mit Duisburger Kennzeichen
Umschreibung eines Fahrzeugs mit Duisburger Kennzeichen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zusätzlich sind die bisherigen Kennzeichenschilder mitzubringen, wenn
- das Fahrzeug zugelassen ist und ein anderes Kennzeichen gewünscht wird
- das Fahrzeug stillgelegt /außer Betrieb gesetzt worden ist, das Kennzeichen reserviert war und wieder mit den bisherigen Kennzeichenschildern zugelassen werden soll
- die vorhandenen Kennzeichenschilder wegen Beschädigung/Unlesbarkeit erneuert werden müssen.
- bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Inhabers)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ggfs. Abmeldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass des (neuen) Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
- SEPA-Mandat zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung!
Im Regelfall 30,20 €
Straßenverkehrsamt
Theodor-Heuss-Str. 8047167 Duisburg
Stadt Duisburg
Straßenverkehrsamt
Ludwig-Krohne-Straße 6
47058 Duisburg
Sie benötigen Hilfe? Servicetelefon: 0203 94000