Frauen und Paare können sich in der Familienplanungsphase, während der Schwangerschaft und bis zum 3. Lebensjahr ihres Kindes beraten lassen.
Neben einer sozialrechtlichen Beratung z.B. zum Elterngeld, Kindergeld, können für die Anschaffung der Babyerstausstattung Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ beantragt werden. Dafür ist eine individuelle Prüfung der vorliegenden Notlage und der Einkommensverhältnisse notwendig.