Der Mietspiegel bildet eine Übersicht über die in der Stadt Duisburg zum Stichtag 01.05.2023 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Mietspiegel bieten den Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen.
Der Mietspiegel wird von der Stadt Duisburg herausgegeben und kann digital über den Link rechts abgefragt werden. Weitere Informationen zur Systematik und zum Mietspiegel im Allgemeinen erhalten Sie unter: Mietspiegel Stadt Duisburg