Ab sofort können Eltern eine Übernahme der Schülerfahrkosten für das Deutschlandticket für Schüler*innen über ein Online-Portal bei der Stadt Duisburg beantragen.
Dazu legen die Antragsteller im Portal "my VIA" einen Account an. Der Antrag wird direkt geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung, ob der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten bewilligt wird. Zeitgleich kann auch, unabhängig vom Ergebnis des Antrages, ein Deutschlandticket für Schüler*innen bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft bestellt werden.
Wer hat Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten?
Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg (Fußweg) zur nächstgelegenen
- Grund- oder Förderschule mehr als 2 Kilometer,
- Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium oder Förderschule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer,
- Gesamtschule, zum Gymnasium in der Sekundarstufe II oder zum Berufskolleg mehr als 5 Kilometer beträgt,
haben grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten.
Den Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten und den Bestellschein für die Duisburger Verkehrsbetriebe AG (DVG) erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule. Von dort aus wird Ihr Antrag an das Amt für Schulische Bildung weitergeleitet und abschließend bearbeitet. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an das Amt für Schulische Bildung, Ruhrorter Straße 187, 47119 Duisburg, wenden.
Sollte der Schulweg besonders gefährlich sein oder die Schülerin/der Schüler aus gesundheitlichen Gründen den Schulweg nicht zu Fuß bewältigen können, wird die Anspruchsberechtigung unabhängig von der Entfernung geprüft.
Sollte Ihr Antrag bewilligt werden und von Ihnen ein Bestellschein des Tickets eingereicht worden sein, leiten wir die Bestellung an die DVG weiter welche Ihnen das Ticket per Post zusendet.