Um einen Fischereischein beanragen zu können, müssen Sie erfolgreich an der Fischerprüfung teilgenommen haben. Über das Formular stellen Sie den Antrag zur Zulassung zur Fischerprüfung.
Nach der Antragsstellung auf Zulassung zur Fischerprüfung, melden sich Mitarbeitende der Unteren Fischereibehörde bei Ihnen, ob und zu welchem Prüfungstermin Sie zugelassen werden können. Die Gebühr für die Prüfung ist Vorort zu in bar zu entrichten.