Sterbefälle sind dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Diese Aufgabe wird in der Regel vom Bestatter übernommen. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber auch von einer anderen Personen vorgenommen werden.
Sterbefälle melden
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Bei der Anzeige eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
Darüber hinaus sind folgende Urkunden erforderlich:
Bei ledigen Verstorbenen:
- eine Geburtsurkunde.
Bei verheirateten bzw. verpartnerten Verstorbenen:
- eine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:
- eine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und ein Nachweis über die Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft. Sollten diese Urkunden nicht vorhanden sein, sind sie beim Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat, anzufordern. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden oder Nachweise erforderlich sein.
Die Anzeige eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Ein Teil der ausgestellten Urkunden (z.B. für die Sozialversicherungsträger) wird gebührenfrei ausgestellt. Für darüber hinaus erforderliche Urkunden wird eine Gebühr in Höhe von 10.00 € (für die erste Urkunde) bzw. 5,00 € (für jede weitere Urkunde) erhoben.
Standesamt
Friedrich-Wilhelm-Str. 12-1447051 Duisburg
