Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie ganz bequem von zu Hause aus online beantragen. Das gilt auch für internationale Urkunden.
Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
(im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Lebenspartnerschaftsurkunden
(im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch) - Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
(im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
(im Standardformat DIN A5, für das Stammbuch, mehrsprachig)
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Duisburg nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Duisburg registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Duisburg nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Duisburg war oder eine Geburt im Ausland im Duisburger Standesamt nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Duisburg möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.