Unter sichtbarer Auslage des Bewohnerparkausweises ist in entsprechenden Zonen das Parken ohne Parkschein, das Parken ohne Auslegen einer Parkscheibe oder das Parken auf „Bewohnerparkplätzen“ erlaubt. Die Sie betreffenden Parkbereiche und die in Ihrer Parkzone geltenden Regelungen für das Bewohnerparken werden Ihnen mit der Genehmigung bekanntgegeben.
Es kann grundsätzlich nur ein Parkausweis je Bewohnerin bzw.Bewohner beantragt werden und nur für die Bewohnerparkzone, in welcher die Meldeanschrift liegt.
Ist Duisburg Nebenwohnsitz, ist in jedem Fall eine persönliche Vorsprache in der Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg, notwendig.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Überlappungszone P1/P2 können sich für eine dieser beiden Zonen entscheiden, dies ist jedoch nur bei persönlicher Vorsprache in der Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg möglich.
Verlängerung
Die Verlängerung kann frühestens 30 Tage vor Ablauf der vorherigen Genehmigung erfolgen.
Das System erkennt automatisch, ob es sich um eine Verlängerung handelt und berücksichtigt etwaige Restlaufzeiten. Der Antragsprozess ist bei Verlängerung und Erstantrag identisch.
Zuzug nach Duisburg
Neubürgerinnen und Neubürger, die noch nicht umgemeldet sind, haben die Möglichkeit, gegen Nachweis des Mietverhältnisses, einen vorläufigen Bewohnerparkausweis zu beantragen.
Hierfür ist eine persönliche Vorsprache in der Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg notwendig.
Verlust des Bewohnerparkausweises
Der Ausweis zum Selbstausdruck wurde im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt und kann erneut ausgedruckt werden.
Änderung eines gültigen Bewohnerparkausweises
Bei Änderungen an schon bestehenden Bewohnerparkausweisen (Kennzeichenänderung, Zonenänderung durch Umzug) ist eine persönliche Vorsprache in der Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg erforderlich. Die hierfür fällige Gebühr in Höhe von Euro 12,00 ist ausschließlich per Karte vor Ort zahlbar. Bitte bringen Sie den bisherigen Bewohnerparkausweis, ggfs. den neuen Kfz-Schein und den Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers mit.
Bewohnerparkausweis für motorisierte Zweiräder
Auch für motorisierte Zweiräder können Bewohnerparkausweise beantragt werden. Der Ausweis wird nicht am Zweirad hinterlegt. Die Verkehrsüberwachung kann mit technischen Hilfsmitteln direkt vor Ort abklären, ob für das Zweirad ein Bewohnerparkausweis ausgestellt ist oder nicht.
Bewohnerparkausweis für PKW und Zweirad
Eine persönliche Vorsprache bei der Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg, ist erforderlich.
Kurzfristige Leihwagen
Eine Mitteilung über die Nutzung eines Leihwagens kann telefonisch oder per E-Mail (verkehrsmanagement@stadt-duisburg.de) unter Nennung des Kennzeichens des Bewohnerparkausweises, Nennung des Kennzeichens des Leihwagens und der Zeitspanne, in der der Leihwagen gefahren wird, erfolgen. Die Verkehrsüberwachung wird benachrichtigt, damit kein Verwarngeld verhängt wird.