Das Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Duisburg umfasst alle bisher erkannten Altstandorte und Altablagerungen im Stadtgebiet.
Gemäß § 2 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) sind neben dem Grundstückseigentümer und Verursacher der Verunreinigung auch Bauherren verpflichtet, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung der Unteren Bodenschutzbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Grundlage der Erfassung bilden die bis in das Jahr 1845 zurückreichenden topographischen Karten im Maßstab 1:25000, Luftbildaufnahmen (ab Jahrgang 1926 im Maßstab 1:5000), stereoskopische Luftbilder (ab Jahrgang 1952) sowie Archivmaterialien (Hausakten, Abbruchakten, Zeitungen und Adressbücher).
Auskünfte aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster werden gemäß § 10 (3) LBodSchG nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetztes erteilt und sind gebührenpflichtig.