Sie möchten die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Duisburg anmelden? Zuständig dafür sind die Gewerbemeldestellen in den jeweiligen Bürger-Service-Stationen.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, Gewerbeanmeldungen sind deshalb zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art (mit Hochschulabschluss) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.
Für die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe wird vor der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung eine Erlaubnis z.B. des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes, der Handwerkskammer oder anderer Stellen benötigt. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u.a. Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken, Prostitutionsstätten u.a.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt i.d.R. persönlich in einer der Gewerbemeldestellen der für Sie zuständigen Bürger-Service-Station. Die Anmeldung kann ggf. auch elektronisch über das Gewerbe-Service-Portal NRW erfolgen: https://gewerbe.nrw/gewerbe-service.
Ferner kann sie per Mail oder per Post erfolgen.
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter Gewerbetreibender und muss eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Für die bei Neuansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben auftretenden genehmigungs- und erlaubnisrechtlichen Belange (insbes. baurechtlicher Art) können Sie vor Anmeldung den Service des Genehmigungsportals in Anspruch nehmen (genehmigungsportalstadt-duisburgde).
Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
Soll ein Vertreter die Meldung für Sie vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache in der Gewerbemeldestelle erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können. Außerdem muss er Ihren Personalausweis oder gegebenenfalls eine Kopie davon mitbringen.