Mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens können Sie Zahlungen an die Stadt Duisburg auf einfache und bequeme Weise entrichten. Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn dieser sich zwischenzeitlich ändert. Sie ersparen sich das Ausstellen von Überweisungen oder Schecks oder das Ändern von Daueraufträgen. Hierzu ist ein von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Für jede wiederkehrende Forderungsart ist ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Stadt Duisburg bietet keinen SEPA-Lastschrifteinzug für einmalige Einnahmen an, wie z.B. Geldbußen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ebenfalls ist eine Einziehung von Sparkonten nicht möglich.
Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihrem Bescheid, Ihrer Rechnung oder Ihrem Vertrag genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Beträge. Vergessen Sie hierbei auch nicht, bestehende Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Das SEPA-Lastschriftmandat senden Sie bitte vollständig ausgefüllt dem Amt für Rechnungswesen und Steuern spätestens 3 Wochen vor dem ersten Einzugstermin mit Ihrer Originalunterschrift versehen zu. Eine Übermittlung der Daten per E-Mail oder FAX ist nicht möglich. Den Link für das zu nutzende Formular finden Sie unter "Weitere Links und Downloads" am Ende dieser Seite.
Erläuterungen zur Mandatsreferenznummer und Gläubiger-Identifikationsnummer:
Mandatsreferenznummer
Die Mandatsreferenznummer dient der eindeutigen Identifizierung des erteilten SEPA-Lastschriftmandates. Aus diesem Grunde darf eine Mandatsreferenznummer nur einmalig vergeben werden und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug angegeben. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen nach Eingabe des SEPA- Lastschriftmandates in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Jeder Lastschrifteinreicher (z.B. Stadt Duisburg) der am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wird von der Deutschen Bundesbank vergeben) und wird bei jedem Lastschrifteinzug im Kontoauszug mitgegeben.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Duisburg lautet:
"DE86A2100000023932".