Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen: Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Restaurationsbereiche, Straßenfeste, etc.
Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzungserlaubnis
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Die persönlichen Erreichbarkeitszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
VERANSTALTUNGEN
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Seit 2013 ist die Zentrale Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen (ZEB) der erste Ansprechpartner. Sie ist beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg angesiedelt.
Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll. Dieser Antrag sollte drei Wochen vor dem geplanten Beginn der Sondernutzung gestellt werden.
Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- Nähere Angaben über die geplante Maßnahme
- Ausmaß der Sondernutzung
- Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Dauer und Örtlichkeit der Sondernutzung. Es werden Nutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben, die sich nach der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) vom 14.12.1992 in der jeweils gültigen Fassung richten.
Straßenrecht
Friedrich-Albert-Lange-Platz 747051 Duisburg