Alle Deutschen, die in Duisburg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei einem der Bürger-Services der Bezirksämter beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muß jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürger-Service erklärt werden. So kann auch ein Reisepass ab Kleinkind- Babyalter ausgestellt werden, da manche Länder den Kinderreisepass nicht anerkennen.
Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 5 Werktagen.
Für die Einhaltung der Lieferfristen übernimmt die Passbehörde Duisburg keine Gewähr.
Die Aushändigung des Reisepasses kann nur im gleichen Bürgerservice erfolgen.
Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur erstellt werden, wenn der Reisepass auch in Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann und der Reisetermin nachgewiesen wird. Der vorläufige Reisepass wird für längstens 1 Jahr ausgestellt.
Falls in besonderen Einzelfällen ein Zweitpass ausgestellt werden muss, ist die Notwendigkeit ausführlich schriftlich zu begründen.
WICHTIG: Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Eine persönliche Vorsprache ist nötig!