ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- bei der ersten Beantragung in Duisburg zusätzlich: Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift
- zum Sorgerecht beachten Sie bitte folgende Hinweise:
a)
Die Eltern leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einem Haushalt:
Bitte beachten Sie, dass bei der Vorsprache im Bürgerbüro die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen sind und der Antrag bzw. die Zustimmung von beiden Elternteilen zu unterschreiben ist.
b)
Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt:
Hier kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im gleichen Haushalt lebt.
c)
Sie leben als allein sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt:
Hier können Sie als Mutter allein den Antrag stellen.
d)
Sie leben als sorgeberechtigter Vater mit dem Kind in einem Haushalt:
Hier ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass das alleinige Sorgerecht bei Ihnen liegt. Sollte das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausgeübt werden, muss das Einverständnis der Mutter oder eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass das Kind sich gewöhnlich bei Ihnen aufhält, vorgelegt werden.
e)
Sie sind Vormund/Pfleger(in):
In diesem Fall sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind besitzen.
f)
Das Kind befindet sich in der Familienpflege:
In diesem Fall sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie entweder das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge für das Kind besitzen.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen steht in allen Bürger-Service-Stationen ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, an dem Bürgerinnen und Bürger gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € in wenigen Minuten Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift selber erfassen können.