Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. Erstwohnsitz) und benötigen einen internationalen Führerschein? Diesen können Sie am einfachsten direkt im Bürgerservice Ihres Bezirksamtes beantragen.
Der internationale Führerschein kann in der Regel sofort ausgehändigt werden. (Ausnahme: Besitz des "alten" grauen oder rosa Führerscheines oder eines Scheckkartenführerscheines von einer anderen Behörde.)
Bitte beachten:
- Wenn Sie im Besitz einer Führerscheinkarte sind, die nicht in Duisburg ausgestellt wurde, können Sie den internationalen Führerschein nur im Straßenverkehrsamt beantragen, im Ausnahmefall auch in den Bürgerservice-Stellen, dann aber ungeachtet der dortigen Öffnungszeiten nur zwischen 08:00 und 15:30, da durch Mitarbeitende des Straßenverkehrsamtes die externen Daten über ein gesondertes EDV-System abgerufen und in das Duisburger System übernommen werden müssen, der Internationale Führerschein kann dann auch sofort im Bürgerservice ausgestellt werden.
- Wenn Sie den internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen benötigen (u.a. für Thailand), können Sie diesen aktuell leider nur im Straßenverkehrsamt beantragen.
- Wenn Sie Inhaber/in eines "rosa" oder "grauen" Führerscheins sind und den internationalen Führerschein kurzfristig benötigen, müssten Sie den internationalen Führerschein zusammen mit dem Umtausch in einer Vorsprache direkt beim Straßenverkehrsamt beantragen (Näheres siehe unten im Bereich "Details").
Ansonsten können Sie zunächst den Umtausch (z.B. auch mit dem Direktversand) im Bürgerservice beantragen, und dann nach Aushändigung der neuen Führerscheinkarte direkt den internationalen Führerschein im Bürgerservice erhalten.