Unter www.duisburg.de besteht die Möglichkeit der Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens. Das Kennzeichen wird hier unverbindlich für die Dauer von 90 Tagen reserviert. Erfolgt während dieser Zeit keine Zulassung eines Fahrzeuges, wird die Reservierung automatisch gelöscht und steht wieder zur freien Verfügung.
Die Reservierung von zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z.B. DU-A1 oder DU-BB9 oder DU-C25) ist online nicht möglich. Die Reservierung dieser Kennzeichenkombination kann ausschließlich vor Ort im Straßenverkehrsamt vorgenommen werden.
Sind mehr als zwei Kennzeichen online auf eine Person reserviert, behält die Zulassungsbehörde sich vor, Reservierungen zu löschen. Sind die Personendaten unzutreffend oder sonstige Angaben nicht schlüssig oder werden Kennzeichen im Internet oder auf anderen Wegen zum Verkauf angeboten, werden diese ebenfalls durch die Zulassungsbehörde gelöscht.
Sie können Ihr Wunschkennzeichen auch im Straßenverkehrsamt für die Dauer von 90 Tagen reservieren lassen. Selbstverständlich können Sie Ihren Wunsch auf ein bestimmtes Kennzeichen auch direkt bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges äußern.
Ein reserviertes Kennzeichen wird ausschließlich nur der Person zugeteilt, auf deren Namen das Kennzeichen reserviert ist.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht.