Beginn der Steuerpflicht/Anmeldung
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Wird ein Hund aufgenommen, der bis zu seiner Abgabe bereits im Duisburger Stadtgebiet gehalten und versteuert worden ist, beginnt die Steuerpflicht für den neuen Halter mit dem Ersten des auf die Aufnahme folgenden Monats.
Bei Welpen aus einem Wurf der eigenen Hündin beginnt die Steuerpflicht für den Halter der Hündin mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund/die Hunde aus dem Wurf drei Monate alt geworden ist/sind.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung beim Amt für Rechnungswesen und Steuern anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters aus einer anderen Gemeinde muss die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Zuzug erfolgen.
Ein entsprechender Vordruck steht Ihnen auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung. Sie können uns das ausgefüllte und unterschriebene Forumular entweder per Post, Telefax (0203 283 4473) oder E-Mail (steuerveranlagung@stadt-duisburg.de) übermitteln.
Diese steuerliche Anmeldung ersetzt nicht die je nach Hunderasse bzw. Größe und Gewicht erforderliche separate ordnungsbehördliche Anmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg.
Nach Anmeldung des Hundes erhalten Sie einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke zugesandt. Die Hundesteuer ist zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeitsterminen zu entrichten. Der Bescheid gilt auch für die Folgejahre und zwar solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Der Verlust der Hundesteuermarke ist dem Amt für Rechnungswesen und Steuern zu melden. In diesem Fall wird Ihnen eine Ersatzmarke ausgehändigt / übersandt. Eine Ersatzhundemarke kann online beantragt werden (siehe rechte Seite).
Ende der Steuerpflicht/Abmeldung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung im Stadtgebiet beendet wurde. Der Hund ist innerhalb eines Monats nach Beendigung der Hundehaltung im Stadtgebiet beim Amt für Rechnungswesen und Steuern abzumelden. Ein entsprechender Vordruck steht Ihnen auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung. Sie können uns das ausgefüllte und unterschriebene Forumular entweder per Post, Telefax (0203 283 4473) oder E-Mail (steuerveranlagung@stadt-duisburg.de) übermitteln. Neben dieser steuerlichen Abmeldung ist je nach Hunderasse bzw. Größe und Gewicht eine separate ordnungsbehördliche Abmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg erforderlich.