Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Die Untersuchung selbst wird vom Hausarzt durchgeführt. Diese Leistung wird der Stadt Duisburg, Jugendamt, in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind zu senden an:
Jugendamt Duisburg, Kuhstr. 6, 47051 Duisburg
Die Bescheinigung zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird sofort bei Ihrer zuständigen Bürger-Service-Station in Ihrem Bezirk ausgestellt.
Sorgeberechtigte (Eltern oder Betreuer) müssen nicht mit vorsprechen.
Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung oder Abholung durch Dritte, Personalausweis des Beauftragten
- Bei der Nachuntersuchung zusätzlich der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers
Es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines Elternteils erforderlich.
Es werden keine Gebühren erhoben.
Einwohnermeldeamt
Königstraße 63-6547051 Duisburg
Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Straße 15247179 Duisburg
Bezirksverwaltung Hamborn
Duisburger Straße 21347166 Duisburg
Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Str. 3647137 Duisburg
Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl
Bismarckplatz 147198 Duisburg
Bezirksverwaltung Mitte
Sonnenwall 73-7547051 Duisburg
Bezirksverwaltung Rheinhausen
Körnerplatz 147226 Duisburg
Bezirksverwaltung Süd
Sittardsberger Allee 1447249 Duisburg

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