Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Duisburg zuziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Drittstaatsangehörige wenden sich bitte an die jeweilige Außenstelle der Ausländerbehörde. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin. Nutzen Sie dafür am einfachsten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail. Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit können sich bei der An- und Abmeldung an den Bürgerservice wenden. Binnenschiffer werden bei der Ausländerbehörde Duisburg, Ausländeramt West, Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg angemeldet.
Anmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Anmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Bei gemeinsamen Zuzügen aus dem Inland von Eheleuten/Lebenspartnern, bei denen eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit und die andere Person eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit besitzt, kann die Anmeldung beider Personen gemeinsam in den Bürger-Service-Stationen erfolgen.
- Nationalpass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Es entstehen keine Gebühren.
Asylangelegenheiten
Friedrich-Wilhelm-Str. 12-1447051 Duisburg
Allgemeine Ausländerangelegenheiten Nord
Duisburger Straße 21347166 Duisburg
ABH-Rezeption für Ausländerbehörde Außenstelle Nord
Duisburger Straße 21347166 Duisburg
Allgemeine Ausländerangelegenheiten West
Bismarckplatz 147198 Duisburg
ABH-Rezeption für Ausländerbehörde Außenstelle West
Bismarckplatz 147198 Duisburg
Allgemeine Ausländerangelegenheiten Mitte/Süd
Sittardsberger Allee 1447249 Duisburg
ABH-Rezeption für Ausländerbehörde Außenstelle Mitte/Süd
Sittardsberger Allee 1447249 Duisburg
Sie benötigen Hilfe? Servicetelefon: 0203 94000