Seit dem 01.02.2020 ist das jobcenter Duisburg für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zuständig.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Antragstellung an die Geschäftsstellen des Jobcenter Duisburgs (https://jobcenter-du.de/but/).
Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen. Ab dem 01.08.2019 wurden die Leistungen mit dem Starke-Familien-Gesetz weiter angepasst.
Was enthält das Bildungspaket?
- Teilnahme an Tagesausflügen und mehrtägigen Fahrten, die von den Schulen oder KiTas organisiert werden
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und die Schule bestätigt, dass durch die Lernförderung die Versetzung, der Schulabschluss bzw. die Ausbildungsplatz-reife voraussichtlich erreicht werden können
- Mittagessen für Kinder in Kindertagespflege, wenn dort regelmäßig Mittagsmahlzeiten angeboten werden
- Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe oder für die Stadtranderholung.
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen oder Sportzeug
- Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind?
- Kostenübernahme für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten mit Schule oder KiTa (ohne Taschengeld)
- Kostenübernahme für durch die Schulen als notwendig bestätigte ergänzende Lernförderung
- Kostenübernahme für die Mittagsmahlzeit in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
- Bis zu fünfzehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Mindestens 150 Euro jährlich für Schulbedarf, davon mindestens 100 Euro im ersten Schulhalbjahr (01.08.) und mindestens 50 Euro im zweiten Schulhalbjahr(01.02.)
- Schülerfahrtkosten aus dem Bildungspaket: In Duisburg werden die tatsächlich erforderlichen Kosten für die Schülerbeförderung (Schokoticket) im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung durch das Amt für schulische Bildung übernommen. Anträge hierauf erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule. Nur bei Erhalt eines Bewilligungsbescheides durch das Amt für schulische Bildung kann die Übernahme des noch fällige Eigenanteils im Rahmen von Bildung und Teilhabe beantragt werden.