Sie möchten die Verlegung Ihres Gewerbebetriebes innerhalb von Duisburg oder eine Erweiterung Ihrer gewerblichen Tätigkeit anzeigen? Zuständig dafür sind die Gewerbemeldestellen in den jeweiligen Bürger-Service-Stationen. Wenn Sie Ihren Betrieb in eine andere Stadt verlegen wollen, handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Das Gewerbe muss vielmehr bei der Stadtverwaltung des bisherigen Betriebssitzes abgemeldet und bei der Stadtverwaltung des neuen Betriebssitzes wieder angemeldet werden.
Gem. § 14 Gewerbeordnung unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht. Gewerbeummeldungen sind daher zwingend vorgeschrieben.
Eine Gewerbeummeldung erfolgt von dem Gewerbetreibenden i.d.R. persönlich in der Gewerbemeldestelle der für den Betriebssitz zuständigen Bürger-Service-Station. Die Ummeldung kann auch elektronisch über das Gewerbe-Service-Portal NRW erfolgen: https://gewerbe.nrw/gewerbe-service. Ferner kann sie auch per Mail oder per Post vorgenommen werden.
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigen Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende).
Wenn ein Vertreter die Meldung vornehmen soll, so muss er bei seiner persönlichen Vorsprache eine schriftliche Vollmacht des/der Gewerbetreibenden und dessen/deren Ausweiskopie/n mitbringen. Ferner muss er sich selbst ausweisen können.