Wenn Sie aus Duisburg wegziehen und eine Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich.
Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wenn Sie ins Ausland verziehen, obdachlos werden oder eine weitere Wohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen. (Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam. Bitte übersenden Sie daher die Abmeldung per Briefpost oder Fax.
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens 7 Tage vor dem Auszugsdatum bei der Meldebehörde angezeigt werden.
Die Abmeldebestätigung wird per Briefpost übersandt.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Dazu muss der Personalausweis der abzumeldenden Person, der Personalausweis der bevollmächtigte Person und eine Vollmacht vorgelegt werden.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich bei der Ausländerbehörde abmelden!