Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. „Erstwohnsitz“) und besitzen einen gültigen Führerschein, den Sie um eine Fahrerlaubnisklasse erweitern möchten.
Hinweis:
Inhaber einer ab dem 19.01.2013 erworbenen Klasse A1 oder A2 (alte Bezeichnung: "A Leistungsbeschränkt") müssen für den Stufenaufstieg (von A1 auf A2 oder von A2 auf A) eine praktische Prüfung erfolgreich ablegen.
Für Inhaber einer vor dem 19.01.2013 ausgestellten Fahrerlaubnis der Klasse „A beschränkt“ ändert sich nichts, hier müssen Sie mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein und können dann prüfungsfrei Fahrzeuge der Klasse A führen.