Alle Vorsprachen im Straßenverkehrsamt sind nur mit Termin möglich!
Bitte denken Sie an die Maskenpflicht bei dem Besuch der Behörde.
Zur Terminvereinbarung finden Sie die Telefonnummern für Fahrzeugzulassungen/-abmeldungen und für den Bereich des Personen- und Güterverkehrs sowie den Link zum Online-Terminsystem der Fahrerlaubnisbehörde unter den jeweiligen drei Bereichen.
Bitte sorgen Sie dafür, alle benötigten Unterlagen bzw. Voraussetzungen zu Ihrem Termin mitzubringen. Sollten Unterlagen fehlen, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden und Sie benötigen einen neuen Termin. Die entsprechenden Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Download. Bei dem Telefonat zur Terminvereinbarung wird Ihnen ebenfalls mitgeteilt, was mitzubringen ist. Auch können dort entsprechende Fragen geklärt werden, um eine reibungslose Bearbeitung vor Ort zu gewährleisten.
- Fahrzeugzulassung:
Telefonische Terminvereinbarungen für Zulassungen sind ausschließlich über die hier genannte Rufnummer (0203/283-4848) oder über Zulassungsdienste möglich. Die Telefonnummer ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr erreichbar.
Die Terminvereinbarung für Fahrzeugabmeldungen erfolgt ab dem 01.07.2020 ausschließlich online. Der Termin kann hier vereinbart werden: Terminvereinbarung Fahrzeugabmeldung
WICHTIG:
Das Straßenverkehrsamtes bitte um rechtzeitige Absage für Termine, die nicht wahrgenommen werden können, über die folgende Mail-Adresse:
strassenverkehrsamt@stadt-duisburg.de
Voraussetzung und weitere Informationen erhalten Sie hier:
Informationen für Privatpersonen/Gewerbebetriebe
Informationen für Händler und Zulassungsdienste
Wunschkennzeichenreservierung
(Andere Onlinedienste sind derzeit nicht möglich. Die Reservierung von zwei oder dreistellige Kennzeichenkombinationen (z.B. DU-A1 oder DU-BB9 oder DU-C25) werden allerdings online nicht registriert. Die Reservierung dieser Kennzeichenkombination kann ausschließlich im Straßenverkehrsamt vorgenommen werden.)
- Fahrerlaubnisbehörde:
Im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde können Termine ausschließlich online über die Seite www.duisburg.de/Terminvereinbarung-Fahrerlaubnis vereinbart werden. Dort, sowie in der späteren Bestätigungsmail, erhalten Sie zu der jeweiligen Dienstleistung auch weitergehende Informationen.
Aufgrund der anhaltenden Situation rund um das Corona-Virus ist die Menge der Termine zur Sicherstellung des Hygiene- und Sicherheitskonzeptes vor Ort begrenzt, wir bitten darum, von Nachfragen nach weiteren Terminen abzusehen. Weitere Termine werden jeden Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag ausschließlich durch das System automatisiert online freigegeben, aufgrund der aktuell noch dynamischen Lage jeweils für den Zeitraum von 14 Tagen im Voraus.
Für darüber hinausgehende Fragen ist die Fahrerlaubnisbehörde über die Rufnummer 0203/283 8440 montags, mittwochs und donnerstags von 8 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr erreichbar.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat aktuell montags sowie mittwochs bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie zusätzlich donnerstags zwischen 14 Uhr und 15:30 Uhr für Vorsprachen mit Termin geöffnet.
- Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr:
Terminvereinbarung und Nachfragen nur per Mail unter:
gkv@stadt-duisburg.de
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gibt folgende Hinweise zur Umsetzung des Kontaktverbots im Taxi- und Mietwagenverkehr:
Die Coronaschutzverordnung in der aktuellen Fassung ist ausreichende Rechtsgrundlage, um die Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus im Taxi- und Mietwagenverkehr zu klären. Es dürfen mittlerweile in den Fahrzeugen alle zugelassenen Plätze besetzt werden. Die Entscheidung, ob sämtliche Plätze ausgeschöpft werden oder weiterhin Abstand gehalten werden soll, obliegt alleine demjenigen, der die Beförderung beauftragt. Dieser beauftragt die Unternehmen mit der Durchführung und hat dann auch die Kapazität und den möglichen Abstand festzulegen. Dies schließt auch die Beurteilung ein, ob eine Ausschöpfung der vollen Kapazität ohne Einhaltung von Abständen angemessen ist oder ob ggf. weitere Fahrzeuge eingesetzt werden sollen.
Insgesamt gilt es weiterhin zu beachten, dass bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.
Öffnungszeiten für Vorsprachen mit Termin:
Montags bis freitags: 8:00 - 13:00 Uhr