Ab dem 01.05.2006 ist aufgrund einer EU-Verordnung der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes Pflicht. Diese Pflicht erstreckt sich auf Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden. Das digitale EG-Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer. Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät führen möchte, benötigt dann eine Fahrerkarte.
Fahrerkarte beantragen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gewerblich tätige Fahrer, die oft im Ausland unterwegs sind, können bei Fahrzeugkontrollen Probleme bekommen, wenn die Nummer auf Fahrerkarte und Führerschein nicht übereinstimmen. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die beiden Dokumente synchronisieren zu lassen.
Die Führerscheinnummer ist auf der Fahrerkarte vermerkt – wenn der Führerschein zwischenzeitlich neu ausgestellt wurde, sind die Nummern unterschiedlich. Es gibt zwar keinerlei gesetzliche Forderung nach Übereinstimmung, dennoch wird der Unterschied im europäischen Ausland häufig beanstandet.
Um bei Kontrollen keine Zeit aufgrund der unterschiedlichen Nummern zu verlieren, empfiehlt u.a. der TÜV Süd, sich freiwillig eine neue Fahrerkarte ausstellen zu lassen, die dann die Nummer des aktuellen Führerscheins trägt.
Hierzu müssen Sie Ihre aktuelle Fahrerkarte zunächst in Ihrem Betrieb auslesen lassen, dann bei der Fahrerlaubnisbehörde abliefern (Ausdruck der letzten 28 Tage zum Mitführen nicht vergessen!), und wie oben beschrieben eine neue Fahrerkarte beantragen.
Der Antrag muss persönlich beim Straßenverkehrsamt des Wohnortes (nicht des Firmensitzes) gestellt werden.
Bei Verlust oder im Falle einer defekten Fahrerkarte ist eine persönliche Vorsprache mit einem neuen Lichtbild erforderlich.
- Personalausweis oder Pass
- Lichtbild (35x45mm, biometrietauglich)
- deutscher Scheckkartenführerschein oder Fahrerlaubnis aus einem EU-Mitgliedstaat
Die Fahrerkarte wird nach der Lieferung durch das Kraftfahrt Bundesamt mit der Post an die Meldeadresse verschickt. Dies dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Die Erstausstellung – Gültigkeit 5 Jahre – kostet zur Zeit 38,00 Euro. Ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden. Die vorzulegenden Unterlagen und die Gebühren sind gleich.
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Fahrerlaubnisbehörde
Theodor-Heuss-Str. 8047167 Duisburg