Sie leben in Ihrer Hauptwohnung in Duisburg (sog. "Erstwohnsitz") und befinden sich in einer Fahrausbildung, haben die Antragsunterlagen bereits eingereicht und möchten nun jedoch Ihre aktuelle Fahrschule wechseln. Hinweis: Die bisherige Mitteilung eines Fahrschulwechsels durch die Fahrschule direkt bei der Prüfstelle entfällt seit dem 06.03.2015. Die Prüfstelle des TÜV Nord wird auf Grund solcher Informationen nicht mehr selbst aktiv tätig.
Wechsel der Fahrschule
Wechsel der Fahrschule
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
- Personalausweis oder Pass
- ausgefüllter Antrag (siehe unter "Formulare")
- eine entsprechende Vollmacht bei nicht möglicher, persönlicher Vorsprache
Die Fahrerlaubnisbehörde wird bei einem genehmigten Fahrschulwechsel einen Auftrag zur Aktualisierung oder Rücksendung des Prüfauftrages an die Prüfstelle erteilen. Prüfergebnisse, Fristen und Zahlungsstände werden übernommen. Die Bearbeitungsdauer kann, z.B. bei Wechsel der Prüfstelle, 2-3 Wochen betragen.
Hinweis des TÜV Nord: Auf der Basis des „alten“, nicht mehr gültigen Prüfauftrages führt die Prüfstelle keine Prüfungen durch.
In der Regel 12,80 € (pro angefangene Viertelstunde Zeitaufwand) zzgl. eventuell anfallender Portoauslagen bei auswärtigen Prüfstellen.
Fahrerlaubnisbehörde
Theodor-Heuss-Str. 8047167 Duisburg
Sie benötigen Hilfe? Servicetelefon: 0203 94000