Sie haben vor 1999 Ihre Fahrerlaubnis in Duisburg erworben, mittlerweile Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt verlegt und benötigen nun einen Ersatzführerschein (z.B. bei Verlust des Führerscheins oder bei Umtausch Ihres alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein)? Dann kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen ein sogenannte Karteikartenabschrift verlangen.
Erst ab 1999 erlangte Fahrerlaubnisse sind sowohl im örtlichen, als auch im zentralen Führerscheinregister erfasst und damit für andere Behörden automatisiert abrufbar.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.