Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
Eine Neubeantragung wegen Eheschließung ist frühestens 8 Wochen vor der Heirat möglich.
Bitte legen Sie dazu die Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vor.
Alle EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraum, die in Duisburg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihre eID-Karte in einer der Bürger-Service-Stationen des Amtes für bezirkliche Angelegenheiten beantragen. Die Aushändigung der eID-Karte kann nur in der gleichen Bürger-Service-Station erfolgen.
Bitte buchen Sie hier einen Termin für die Beantragung: Terminvereinbarung