Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Es gibt verschiedene Belegarten:
- Beleg N = Führungszeugnis für private Zwecke. Das Zeugnis wird Ihnen nach Hause gesandt.
- Beleg O = Führungszeugnis für eine Behörde. Das Zeugnis wird direkt der Behörde zugesandt. Bitte nennen Sie die Anschrift des Empfängers.
- Beleg P = Führungszeugnis für Behörden mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht.
Alle Führungszeugnisse können auch als erweiterte Führungszeugnisse erstellt werden.
Bei EU-Bürgern werden auch Eintragungen im Strafregister des Heimatlandes in das Führungszeugnis aufgenommen.