Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht. Gewerbeabmeldungen sind daher zwingend erforderlich, wenn ein Betriebssitz in Duisburg aufgegeben wird.
Die Gewerbeabmeldung wird von den Gewerbetreibenden i.d.R. persönlich in der für sie zuständigen Gewerbemeldestelle angezeigt. Sofern es keine Unklarheiten gibt, erhalten sie dort auch sofort die entsprechende Abmeldebescheinigung.
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigen Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Abmeldung dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende).
Die Abmeldung kann auch elektronisch über das Gewerbe-Service-Portal NRW erfolgen: https://gewerbe.nrw/gewerbe-service
Ferner kann sie per per Mail, Post oder Fax vorgenommen werden. Hierzu müssten Sie als Gewerbetreibende/r das unter dem Punkt „Weitere Links und Download“ zur Verfügung gestellte Formular "Gewerbeabmeldung" ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle übersenden.
Teilen Sie in diesem Fall unbedingt mit, wie Sie tagsüber für etwaige Nachfragen zu erreichen sind. Sobald alle Rückfragen geklärt sind, wird Ihnen die Abmeldebescheinigung zugesandt.
Eine Tätigkeit, für die eine Reisegewerbekarte erteilt wurde, kann nicht bei einer Gewerbemeldestelle abgemeldet werden. Die Abmeldung muss vielmehr beim Bürger- und Ordnungsamt des Wohnortes erfolgen; in Duisburg: Königstr. 63-65 (Averdunk-Centrum), 47051 Duisburg (4. Etage). Hierbei ist die Reisegewerbekarte dem Bürger-und Ordnungsamt zurückzugeben.