Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Duisburg zuziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Die Anmeldung ist erforderlich, wenn die Wohnung tatsächlich bezogen wird. Eine vorzeitige Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Anmeldung von Einwohnern mit deutscher Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit
Anmeldung von Einwohnern mit deutscher Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Falls bei der Anmeldung keine Urkunde vorgelegt wird, ist diese spätestens bei der nächsten Pass- / Ausweisbeantragung vorzulegen.
Binnenschiffer mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit melden sich in den Bürger-Service-Stationen an.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich bei der Ausländerbehörde anmelden (siehe auch "Anmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit)!
Bei gemeinsamen Zuzügen aus dem Inland von Eheleuten/Lebenspartnern, bei denen eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit und die andere Person eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit besitzt, kann die Anmeldung beider Personen gemeinsam in den Bürger-Service-Stationen erfolgen. Der Aufenthaltstitel ist vorzulegen.
- Personalausweis und ggf. Reisepass
- Bei Zuzug aus einer anderen Stadt: Familienbuch oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Einwohnermeldeamt
Friedrich-Wilhelm-Str. 12-1447051 Duisburg
Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Straße 15247179 Duisburg
Bezirksverwaltung Hamborn
Duisburger Straße 21347166 Duisburg
Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Str. 3647137 Duisburg
Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl
Bismarckplatz 147198 Duisburg
Bezirksverwaltung Mitte
Sonnenwall 73-7547051 Duisburg
Bezirksverwaltung Rheinhausen
Körnerplatz 147226 Duisburg
Bezirksverwaltung Süd
Sittardsberger Allee 1447249 Duisburg