Wenn Sie innerhalb von Duisburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Fahrzeughalterinnen / Fahrzeughalter müssen auch die Anschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I) ändern lassen.
Ummeldungen von Einwohnern mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
- Personalausweis
- bei Fahrzeughaltern: Fahrzeugschein bzw. ZB I
- bei Fahrzeughaltern: Prüfbescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Für Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein / ZB I beträgt die Gebühr per Aufkleber im Regelfall 12,00 €.
Es können weitere Gebühren anfallen.
Einwohnermeldeamt
Friedrich-Wilhelm-Str. 12-1447051 Duisburg
Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Straße 15247179 Duisburg
Bezirksverwaltung Hamborn
Duisburger Straße 21347166 Duisburg
Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Str. 3647137 Duisburg
Bezirksverwaltung Mitte
Sonnenwall 73-7547051 Duisburg
Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl
Bismarckplatz 147198 Duisburg
Bezirksverwaltung Rheinhausen
Körnerplatz 147226 Duisburg
Bezirksverwaltung Süd
Sittardsberger Allee 1447249 Duisburg
Sie benötigen Hilfe? Servicetelefon: 0203 94000