Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die jeweilige Behörde mit.
Das Führungszeugnis ist persönlich ab dem 14. Lebensjahr in einer der Bürger-Service-Stationen zu beantragen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Anforderung der Stelle, für die das erweiterte Führungszeugnis bestimmt ist, vorzulegen. In der Anforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen.
Das Führungszeugnis kann seit dem 01.09.2014 auch über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden (siehe Links ins WWW). Dazu muss die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels freigeschaltet sein.
Das Führungszeugnis kann auch bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Es gibt verschiedene Belegarten:
- Beleg N = Führungszeugnis für private Zwecke. Das Zeugnis wird Ihnen nach Hause gesandt.
- Beleg O = Führungszeugnis für eine Behörde. Das Zeugnis wird direkt der Behörde zugesandt. Bitte nennen Sie die Anschrift des Empfängers.
- Beleg P = Führungszeugnis für Behörden mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht.
Alle Führungszeugnisse können auch als erweiterte Führungszeugnisse erstellt werden.
Bei EU-Bürgern werden auch Eintragungen im Strafregister des Heimatlandes in das Führungszeugnis aufgenommen.