Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder schriftlich in jeder Bürger-Service-Station oder durch eine beauftragte Person unter Vorlage des Personalausweises, beantragt werden. Welche Bescheinigung Sie benötigen, sagt Ihnen die anfordernde Stelle.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung beinhaltet, an welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes.
Auf Wunsch können auf einer Meldebescheinigung auch die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder aufgeführt werden.
Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung)
Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt.
Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert (Gültigkeit: 8 Tage), oder bei ausländischen Bürgern zur Vorlage bei ihrem Konsulat.
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 16. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.
Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für deutsche Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich beim BSS zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.
Meldebescheinigungen für ausländische Rententräger können leider nicht kostenfrei erstellt werden.
Ist der Antragsteller oder eines der Kinder länger als 5 Jahre nicht mehr in Duisburg gemeldet, ist das Bürger- und Ordnungsamt (Altdatei) zuständig.