Privatpersonen, Geldinstitute, Krankenhäuser usw. können eine Adressauskunft über eine Privatperson schriftlich erfragen. Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.
Melderegisterauskunft
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Hinweis für E-Mailanfragen:
Da personenbezogene Daten nicht per E-Mail übermittelt werden, erhalten Sie die Auskunft in der Regel per Briefpost. Bitte geben Sie dafür Ihre Postanschrift an.
- Sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Duisburg gemeldet sein oder aufgrund einer Auskunftssperre keine Auskunft erteilt werden können, wird auch für eine Negativauskunft die Gebühr erhoben.
- Sollte Ihnen nur ein Vor- und Familienname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Meldeauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Familiennamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.
- Meldedaten über Personen, die vor mehr als 5 Jahren verzogen oder verstorben sind, werden im gesonderten Melderegisterarchiv aufbewahrt. Auskunft daraus ist nur möglich, wenn die Person noch nicht länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben ist.
- Zu Personen, die vor über 55 Jahren verzogen oder verstorben sind, kann nur das Stadtarchiv Auskunft geben.
- Das Melderegisterarchiv für Gesamt-Duisburg und für die ehemals selbständigen Gemeinden Rheinhausen, Homberg, Walsum und Hamborn befindet sich im Bürger- und Ordnungsamt, Königstr. 63 - 65, 47051 Duisburg und ist montags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet (Telefon 0203 283 2681 / 0203 283 3024)
- Eine Hausauskunft an Eigentümer (Name, Vorname aller aktuell im Hause gemeldeten Personen) kann erteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde. Dazu ist der Eigentümernachweis durch z.B.Kopie des Grundbuchauszugs zu erbringen. Das rechtliche Interesse an der Hausauskunft (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, Mietstreitigkeiten) ist schriftlich darzulegen. Die Hausauskunft ist gebührenfrei.
- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- Bisherige Anschrift oder Geburtsdatum
- evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft)
- bei Anfragen zu gewerblichen Zwecken ist dieser Zweck anzugeben
- Erklärung, dass die Daten nicht verwendet werden zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels
Nach Eingang Ihrer Anfrage wird diese sofort bearbeitet.
- einfache Melderegisterauskunft - 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft - 15,00 €
- Melderegisterauskunft mit vorangegangenen örtlichen Ermittlungen - 64,00 €
Melderegisterauskunft aus der Altdatei
- für Daten von 1975 bis heute - 11,00 €
- für Daten vor 1975 - 50,00 €
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Allen schriftlichen Anfragen kann zur Entrichtung der Gebühr ein Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung an IBAN DE05 3505 0000 0200 2004 00 bei der Sparkasse Duisburg (BIC DUISDE33XXX) beigefügt werden. Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Verrechnungskonto 376082 an.
Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Straße 15247179 Duisburg
Bezirksverwaltung Hamborn
Duisburger Straße 21347166 Duisburg
Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Str. 3647137 Duisburg
Bezirksverwaltung Mitte
Sonnenwall 73-7547051 Duisburg
Bezirksverwaltung Rheinhausen
Körnerplatz 147226 Duisburg
Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl
Bismarckplatz 147198 Duisburg
Bezirksverwaltung Süd
Sittardsberger Allee 1447249 Duisburg
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