Sie wohnen in Duisburg und haben in einer Fahrschule, welche die Klasse A schulen darf, eine Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten (7,5 Zeitstunden) erfolgreich absolviert?
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann dann mit der Schlüsselzahl 196 ergänzt werden. Dies wird zusammen mit Ihrem gesonderten Ersterteilungs- oder Erweiterungsantrag bearbeitet und in den Führerschein aufgenommen. Holen Sie die Fahrerschulung nach, wird ein neuer Kartenführerschein benötigt.
Den Antrag können Sie bequem im Bürgerservice Ihrer Wahl abgeben. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Direktversandes, so dass der Führerschein direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden kann!
Hintergrund:
Mit einer im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 196 ist der/die Fahrerlaubnisinhaber/in der Klasse B berechtigt, Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einem Hubraum bis zu 125cm^3 ,
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
im Inland führen. Wichtig: Gilt nicht im Ausland! Bitte informieren Sie sich im Zweifel zu einzelnen Regelungen anderer Länder bei einem anerkannten Automobilclub.
Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre, der/die Bewerber*in muss mindestens seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.