Seit August 2008 wird allen Bundesbürgern vom Bundeszentralamt für Steuern eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung zugeteilt.
Diese Identifikationsnummer ist lebenslang gültig und bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommen-/Lohnsteuer gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
Sollten die im Schreiben genannten persönlichen Daten unrichtig sein, wären diese bei der Meldebehörde zu berichtigen.
Ersatzbescheinigungen über die Steueridentifikationsnummer können in den Bürger-Service-Stationen gegen eine Gebühr von 9,00 € ausgestellt werden. Bei schriftlicher Beantragung der Ersatzbescheinigung ist die Kopie des Passes/Ausweises und der Nachweis der Überweisung der Gebühr auf eines der Duisburger Konten (Verwendungszweck 376082) beizufügen.