In jedem der sieben Duisburger Bezirksämter befindet sich in der Bürger-Service-Station ein Fundbüro, in dem im Stadtgebiet Duisburg gefundene Gegenstände abgegeben werden können.
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen. Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände im zuständigen Fundbüro zur Verwahrung abzugeben. Sperrige Gegenstände können in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache in Eigenverwahrung genommen werden.
Soweit die Fundsache Aufschluss über den Eigentümer gibt, wird dieser durch das Fundbüro benachrichtigt. Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.
Wird der Eigentümer bekannt, so steht dem Finder die Zahlung eines Finderlohns zu. Der Finderlohn beträgt vom Wert einer Sache bis 500,00 Euro 5 %, vom Mehrwert 3 %.