Um in der Bundesrepublik angeln zu dürfen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung erworben werden.
Vom 10. bis zum 16. Lebensjahr können Sie ohne Abschluss einer Fischerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen.
Mit Vollendung des 13. Lebensjahres kann eine Fischerprüfung abgelegt werden.
Der Fischereischein wird nach abgeschlossener Fischerprüfung ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt. Für die Übergangszeit gilt weiterhin der Jugendfischereischein.
Der Jugendfischereischein ist gültig vom 01.01.-31.12. eines Jahres.