Um in der Bundesrepublik angeln zu dürfen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Um den Fischereischein zu erlangen, benötigen Sie die erfolgreich abgeschlossene Fischerprüfung. Den Fischereischein erhalten Sei an Ihrem Hauptwohnsitz. Er wird vor Ort sofort ausgestellt, sofern alle Unterlagen komplett sind.
Fischereischein beantragen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.
Zur Ablösung einer bisherigen Erlassregelung in Nordrhein-Westfalen wurde der Sonderfischereischein eingeführt. Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.
Bei der Ersterteilung des Fischereischeins ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
- Nachweis der Fischerprüfung
- Personalausweis, Pass oder Kinderausweis
- 1 Passbild
Der Fischereischein wird in den Bürgerservicestationen sofort ausgestellt, sofern alle Unterlagen komplett sind.
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €
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