Nur bei Verlust eines gültigen Fischereischeines können Sie sich in Ihrem zuständigen Bürgerservice einen Ersatzfischereischein ausstellen lassen.
Fischereischein verloren
Fischereischein verloren
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
- Nachweis der Fischerprüfung
- 1 Passbild Personalausweis, Pass oder Kinderausweis
- bei Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten erforderlich
Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, können Sie beim Bürger- und Ordnungsamt eine Zweitschrift bekommen, sofern Sie in Duisburg bei der Unteren Fischereibehörde Ihre Fischerprüfung abgelegt haben.
Bei Verlust des Jugendfischereischeines ist kein Prüfungszeugnis erforderlich.
Der Fischereischein wird in den Bürgerservicestationen sofort ausgestellt, sofern alle Unterlagen komplett sind.
5,00 €
Bürger- und Ordnungsamt
Friedrich-Wilhelm-Str. 12-1447051 Duisburg
Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Straße 15247179 Duisburg
Bezirksverwaltung Hamborn
Duisburger Straße 21347166 Duisburg
Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Str. 3647137 Duisburg
Bezirksverwaltung Homberg/Ruhrort/Baerl
Bismarckplatz 147198 Duisburg
Bezirksverwaltung Mitte
Sonnenwall 73-7547051 Duisburg
Bezirksverwaltung Rheinhausen
Körnerplatz 147226 Duisburg
Bezirksverwaltung Süd
Sittardsberger Allee 1447249 Duisburg

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